US-Ausnahmeregelungen bei Stahl- und Aluminiumzöllen

Bestimmte Produkte sollen von den Zöllen für Stahl- und Aluminiumimporte ausgenommen werden

Das US-Handelsministerium hat gerade seine Verfahren veröffentlicht, bestimmte Produkte von den neuen Zöllen für Stahl- und Aluminiumimporte auszunehmen. Ein entsprechendes Verfahren wurde gerade im Federal Register veröffentlicht und ist hier einzusehen.
US-Handelsminister Wilbur Ross äußert sich hierzu wie folgt: „Diese Verfahren werden es der Regierung ermöglichen, eine Feinjustierung dieser Zölle vorzunehmen, so dass sie dazu beitragen, die nationale Sicherheit zu schützen und gleichzeitig übermäßige Auswirkungen auf nachgelagerte amerikanische Industrien zu minimieren.“ Die US-Industrie  könnte nun im Rahmen eines Verfahrens des Amts für Industrie und Sicherheit Ausnahmen beantragen.

Minister Ross wird diese Anträge in Abstimmung mit Verwaltungsbeamten und auf der Grundlage nationaler Sicherheitsüberlegungen prüfen.  Es wird auch geprüft, ob ein alternatives Produkt in gleicher Qualität und Menge in den USA hergestellt werden kann.  Separate Ausnahmeanträge müssen für jeden einzelnen Import eines Stahl- oder Aluminiumprodukts eingereicht werden. Ferner müssen sie eine vollständige Beschreibung des Produkts, seiner Eigenschaften und der gewünschten Mengen enthalten.
Jeder Ausnahmeantrag wird für 30 Tage auf regulations.gov veröffentlicht. Jede Person oder Organisation in den Vereinigten Staaten kann Einwände gegen die Ausnahmeanträge erheben. Organisationen, die den Ausnahmeanträgen widersprechen, müssen spezifische Informationen über das Ersatzprodukt, das ihr Unternehmen zur Verfügung stellen kann sowie sachbezogene Informationen über die Produktionskapazitäten in den USA bereitstellen. Sowohl der Ausnahmeantrag als auch eventuelle Einwände werden veröffentlicht.  Eine Stellungname zu jedem Ausnahmeantrag wird normalerweise innerhalb von 90 Tagen veröffentlicht.

Da Ausnahmen auf Personen oder Organisationen beschränkt sind, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in den Vereinigten Staaten entfalten  (z. B. Bau,  Produktion oder Lieferung von Stahl an Kunden), werden Thüringer Unternehmen wahrscheinlich keine Ausnahmegenehmigungen erhalten können.  Sie sollten jedoch prüfen, ob ihre amerikanischen Kunden oder Partner stattdessen Ausnahmegenehmigungen bekommen können.

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