Sanktionen gegen Russland: Unwissenheit schützt nicht vor Strafen

Germany Trade & Invest (gtai) gibt auf ihrer Homepage aktuell einen Überblick, worauf deutsche Unternehmen bei ihren Geschäften mit Russland achten sollen. Die Sanktionslisten der EU und der USA werde immer länger, schreibt die Agentur in einer Pressemitteilung. Damit steige auch die Gefahr von herben Strafen für deutsche Unternehmen, die sich im Russland-Geschäft engagieren. Dass mit Firmen, die auf der Sanktionsliste stehen, keine Geschäfte gemacht werden dürfen, sei eindeutig. Dazu gehörten die auf der Krim beheimateten Unternehmen Feodsija und Tschernomorneftegas. Schwierig werde es allerdings, wenn einzelne Personen auf der Sanktionsliste stehen. „Deutsche Unternehmen dürfen nicht Geschäfte mit Firmen abschließen, an denen Personen auf der EU-Sanktionsliste mehrheitlich beteiligt sind, also ein Aktienpaket von mindestens 50 Prozent halten. Oder die einen entscheidenden Einfluss ausüben. Der kann gegeben sein, wenn ein enges Familienmitglied der mit Sanktionen belegten Personen ein russisches Unternehmen leitet. Geschäftsmodelle, bei denen Familienangehörige als Strohmänner eingesetzt werden, sind in Russland ein weitverbreitetes Phänomen“, erklärt Bernd Hones, Repräsentant von Germany Trade & Invest in Moskau. Entscheidend sei es jetzt herauszufinden, wer genau hinter welchen russischen Unternehmen steht.

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