Global Markets Extra-Ausgabe

Neuer Wirtschaftspartner Iran - die Aufhebung der Sanktionen im Überblick

Die Aufhebung des Wirtschafts- und Finanzembargos ist ein langfristiger Prozess. Die wichtigsten Etappen haben wir für Sie zusammengefasst.

Bild: iStockphoto.com/BornaMir

Finalisation Day, 14. Juli 2015
Die Verhandlungen zwischen den EU+3 Staaten (China, Frankreich, Deutschland, Russland, Großbritannien, USA) und der islamischen Republik Iran werden erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), 14. Juli 2015
Die beteiligten Parteien einigen sich auf eine schrittweise Lockerung der Sanktionen, unter der Voraussetzung, dass alle Aktivitäten, die aus dem iranischen Nuklearprogramm resultieren, ausschließlich zu zivilen Zwecken erfolgen.

Adoption Day, 18. Oktober 2015
Die schrittweise Lockerung der Sanktionen gegen den Iran beginnt. Das Land realisiert ab sofort seine Zusagen bezüglich des Nuklearprogramms, während die EU und die USA notwendige Maßnahmen zur Aufhebung der Sanktionen vorbereiteten. Anfang Januar 2016, bestätigt die Internationale Atomenergiebehörde IAEA die erfolgreiche Umsetzung der iranischen Zusicherungen.

Implementation Day, 16. Januar 2016
Alle mit dem iranischen Nuklearprogramm in Verbindung stehenden wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen werden aufgehoben. Inbegriffen sind die Öl-, Gas-, Metall- und Softwareindustrie, der Transportsektor und Finanzdienstleistungen (u.a. Wiederanschluss an das internationale SWIFT-Zahlungssystem, Möglichkeit von Hermes-Bürgschaften). Zudem wurden Konto- und Visasperren gegenüber verschiedenen Personen und Institutionen aufgehoben. Laut Zentralbank stehen dem Iran dadurch über 30 Milliarden US-Dollar zur Verfügung, die als Öleinnahmen im Ausland eingefroren waren.

Bis zur letzten Etappe, dem Transition Day, der spätestens im Oktober 2023 stattfinden soll, bleiben einige Handelsbeschränkungen weiterhin bestehen. Dies betrifft unter anderem die Waffen- und Rüstungsindustrie, Aktivitäten im nuklearen Bereich, die Bereitstellung bestimmter Metalle und Software sowie Inspektionsmaßnahmen von Im- und Exporten in den Iran.

Die Beendigung des Embargos ist an die Auflagen im Nuklearbereich gebunden. Sollte der Iran diese nicht einhalten, kann der UN-Sicherheitsrat durch eine Resolution erneute Sanktionsmaßnahmen beschließen („Snap Back“).

Unabhängig von den Entwicklungen im nuklearen Bereich, bestehen Sanktionen aufgrund der menschenrechtlichen Situation im Iran. Dies betrifft Konto- und Visasperren gegenüber Einzelpersonen sowie Exportembargos für Anlagen, die zur internen Unterdrückung und Überwachung eingesetzt werden.