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Die Sanktionen gegen Russland und der Sanktionsmechanismus
Die Stufen sind wie folgt definiert:
Stufe 1: Gespräche über Visa-Erleichterungen und ein Wirtschaftsabkommen mit Russland wurden bereits am 6. März auf Eis gelegt.
Stufe 2: Einreiseverbote in EU-Staaten für Vertreter der russischen Regierungsver-waltung und der Krim-Regierung sowie das Einfrieren ihrer Auslandskonten.
Stufe 3: Wirtschafts- und Finanzsanktionen. Diese wurden noch nicht verhängt. Die Regierungen der EU ziehen weitere Sanktionen in Erwägung, vor allem für den Fall, dass Russland weitere Schritte "zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine" unter-nimmt, also etwa über die Krim hinaus im Osten des Landes militärisch eingreift. Die-ser Fall scheint nun eingetreten zu sein.
Von Seiten der EU gelten damit Stand 23.7. folgende Maßnahmen:
•die Aussetzung der Gespräche über erleichterte Visabestimmungen.
• die Aussetzung der Gespräche über ein neues Grundlagenabkommen.
• die Absage des G8-Gipfels im Juni 2014 in Sotchi sowie der vorläufige Aus-schluss Russlands aus dem Gremium, jetzt wieder G7.
• die Absage des 33. EU-Russland-Gipfels am 3. Juni 2014 in Sotchi.
• die Absage eines Geschäfts der Firma Rheinmetall an die russische Armee zur Lieferung eines Gefechtsübungsstandes (100 Mio. €).
• Personenbezogene Sanktionen gegen Mitglieder der russischen Führungs- und Wirtschaftselite. Die EU-Außenminister belegten seit dem am 17. März 2014 in mehreren Schritten insgesamt 72 Russen und Ukrainer mit Kontensperrungen und Einreiseverboten.
• Mit Beschluss vom 16. Juli 2014 sind die Europäische Investitionsbank (EIB) und die europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE/EBRD) gehal-ten, bestehende Verträge über neue Finanzierungsprojekte zu suspendieren und keine weiteren zu verhandeln.
Von deutscher Seite wurden außerdem die deutsch-russischen Regierungskonsultationen in diesem Frühjahr einschließ-lich der Strategischen Arbeitsgruppe (SAG) abgesagt.
Sanktionen der USA
1. US-Präsident Barack Obama ließ die Vermögen von 20 russischen Regie-rungsbeamten, Mitgliedern des inneren Zirkels der Führung in Moskau, sowie der Bank Rossija in den USA einfrieren.
2. Betroffen sind u.a. Staatsbahnchef, Vladimir Jakunin, Parlamentspräsident Sergej Naryshkin, Putin-Berater Andrej Fursenko, der Fraktionschef der kremlnahen Partei Gerechtes Russland, Sergej Mironov, sowie einige Abge-ordnete der Staatsduma und des Föderationsrats, sämtlich hochrangige Mit-glieder aus Exekutive und Legislative in Russland.
3. Die USA können haben zum 16. Juli 2014 nun auch Firmen des Energie- und weitere des Finanzsektors mit Strafmaßnahmen belegt. Demnach unterliegen Vneshekonombank und Gazprombank, Rosneft und der Erdgasförderer Novatec den Sanktionen. Amerikanische Firmen sind gehalten, ihre Ge-schäftsverbindungen mit diesen Firmen einzustellen. Faktisch bedeuten die Sanktionen für die betroffenen Firmen den Ausschluss vom westlichen Kapi-talmarkt. Acht russische Rüstungsfirmen, darunter Kalashnikov, sind ebenfalls von den Juli- Beschlüssen betroffen.
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
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