„Made in Germany" unbeschränkt gültig
Berichte über angeblich geplante Einschränkungen bei der Verwendung des Herkunftszeichens „Made in Germany" sind falsch. Dies stellte die EU-Kommission klar. Weder plane sie, die Herkunftsbezeichnung abzuschaffen, noch deren Verwendung zu erschweren. In dem Gesetzespaket heißt es: „Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben." (Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten).
[Quelle: EU-KOMPAKT]
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